Guten Tag.
Wie können wir Ihnen helfen?

Kontaktformular

Kontaktformular

Haben Sie Anregungen oder Feedback?
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

 
 

Informationen zum Coronavirus

Die Universitätsklinik Balgrist kann aktuell alle medizinischen Leistungen anbieten, dies unter Berücksichtigung der Schutz- und Hygienemassnahmen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und Swissnoso. Bitte beachten Sie die aktualisierten Regelungen rund um die Covid-Zertifikatspflicht.

 

Covid-Zertifikatspflicht ab 4. Oktober

Die Einführung der Zertifikatsplicht dient zum Schutz der Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeitenden der Universitätsklinik Balgrist. Ein Covid-Zertifikat belegt, dass man entweder geimpft, genesen oder negativ getestet ist (3G). Ein Selbsttest reicht nicht; es muss ein offizielles Swiss-Covid-Zertifikat sein mit QR-Code. Ein solches Covid-Zertifikat benötigen alle Besucherinnen und Besucher, die das 16. Altersjahr vollendet haben, sowie Begleitpersonen von Patientinnen und Patienten. Bei schulpflichtigen Kindern gilt neu eine Maskenpflicht. Die Maskenpflicht für alle anderen Personen bleibt selbstverständlich bestehen.

Eine Zertifikatspflicht gilt für:

  • Stationäre Patientinnen und Patienten: Bitte weisen Sie Ihr Terminaufgebot sowie Ihr Zertifikat zusammen mit einem amtlichen Ausweis am Haupteingang vor. Es besteht zudem eine Testmöglichkeit an Ihrem Eintrittstag der Operation.
  • Alle Besucherinnen und Besucher des Spitals inkl. Begleitpersonen von Patienten: Bitte zeigen Sie Ihr Zertifikat und einen amtlichen Ausweis am Haupteingang.
  • Teilnehmende von Veranstaltungen: Bitte beachten Sie hierzu das Schutzkonzept für Veranstaltungen.
  • Besuchende des Fitnesszentrums und des Schwimmbades benötigen ein Zertifikat und müssen dies zusammen mit einem Ausweis am Empfang der Sportmedizin vorweisen.
  • Teilnehmende an den medizinischen Trainingstherapien MTT und Gruppentherapien benötigen ein Zertifikat und müssen dies zusammen mit einem Ausweis vorweisen.

Zurzeit keine Zertifikatspflicht besteht für:

  • Ambulante Patientinnen und Patienten der Universitätsklinik Balgrist und der Balgrist Tec AG (Sanitätsfachgeschäft).
  • Notfallpatientinnen und -patienten.
  • Externe Personen wie Lieferanten, Handwerker, externe Sitzungsteilnehmer (Berater o. ä.) ohne Patientenkontakt.
  • Bewerberinnen und Bewerber ohne Patientenkontakt.

Antigen-Schnelltest für symptomatische stationäre Patienten

Neu eintretende stationäre Patientinnen und Patienten mit Symptomen einer Covid-19-Erkrankung werden nach ärztlicher Anordnung mittels eines SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltest auf das Corona-Virus getestet. Bei positivem Befund werden diese Patienten in einem Einzelzimmer isoliert.

Personen, die ein Covid-Zertifikat vorlegen können (geimpft, genesen oder getestet) vorlegen können, werden nicht getestet.

Maskenpflicht, Hygiene- und Abstandsregeln

Besuchs- und Aufenthaltsregeln

Um die Sicherheit unserer Patientinnen und Patienten zu gewährleisten, gilt  die Covid-Zertifikatspflicht (3G) für alle stationären Patientinnen und Patienten sowie für Besucherinnen und Besucher ab 16 Jahren.

  • Alle Besuchende im Haus, auch schulpflichtige Kinder, tragen während des gesamten Aufenthalts eine chirurgische Maske (erhältlich am Empfang). 
  • Patientinnen und Patienten tragen ebenfalls eine chirurgische Maske, wenn sie ihr Bett oder das Zimmer verlassen und wenn Mitarbeitende oder Besuchende das Zimmer betreten.
  • Es sind zwei Besucherinnen bzw. Besucher pro Patientin/Patient gestattet. 
  • In einem Mehrbettzimmer dürfen sich nicht mehr als zwei Besuchende gleichzeitig aufhalten.
  • Die Besuchsdauer soll nicht länger sein als eine Stunde pro Tag.

Besuchs- und Aufenthaltsregelung (PDF)

Maskenpflicht und Händedesinfektion

Patienten und Besucher sind wie alle anderen Personen verpflichtet, innerhalb der Klinik Balgrist und auf dem gesamten Areal eine chirurgische Maske zu tragen und die bekannten Schutzmassnahmen einzuhalten. Bitte desinfizieren Sie sich vor Betreten der Klinik gründlich die Hände und nehmen sich eine Maske (am Haupteingang vorhanden). Stoffmasken sind bei uns nicht erlaubt.

Anleitung «Händedesinfektion und Maskentragen» (PDF)

Hygiene- und Abstandsregeln

  • Kein Händeschütteln
    Alle Mitarbeitenden sowie Patienten und Besucher sind angewiesen, wegen der aktuellen Umstände aufs Händeschütteln zu verzichten.
  • Social Distancing
    Vermeiden Sie direkten Kontakt mit anderen Personen und halten Sie wenn immer möglich 1,5 Meter Abstand. Vermeiden Sie Aktivitäten in der Gruppe.
  • Händehygiene
    Desinfizieren Sie sich die Hände vor Klinikeintritt beim Haupteingang. Waschen Sie sich regelmässig und gründlich die Hände mit Wasser und Seife.
  • Nach Gebrauch entsorgen
    Entsorgen Sie Masken und Papiertaschentücher nach Gebrauch wo vorhanden in einem geschlossenen Abfalleimer und waschen Sie sich danach gründlich Ihre Hände.

Schutzkonzept bei Veranstaltungen

Bei Veranstaltungen in der Universitätsklinik Balgrist gilt folgende Regelung:

  • 1. Mit Covid-Zertifikat (Symposien, Kongresse, Aperos)
    • Bei öffentlichen Veranstaltungen sind nur Teilnehmer zugelassen, welche ein gültiges Covid-Zertifikat sowie Ausweisdokument vorweisen können. Diese werden am Beginn der Veranstaltung durch den Veranstalter kontrolliert.
    • Die Konsumation von Speisen und Getränken ist auch im Stehen erlaubt.
    • Die Maskenpflicht und der Mindestabstand im Sitzungszimmer sowie bei Aperos oder Buffets entfällt, solange die Veranstaltungsgruppe nicht mit anderen Personen in Kontakt kommt.
    • Die Kontaktdaten der Teilnehmer müssen nicht mehr erhoben werden.

Schutzkonzept bei Veranstaltungen

Übergabe des Corona-Testzentrums an JDMT Medical Services AG erfolgt

Die Universitätsklinik Balgrist und der Space Hub der Universität Zürich beenden ihr Engagement in Dübendorf und übergeben den Betrieb des Zentrums an die Firma JDMT Medical Services AG per 1. September 2021.

Anmeldung Testzentrum